Aufgaben und Ziele

Die UNION BERATENDER INGENIEURE e.V.- U.B.I.-D.- Bundesverband Freiberuflicher Ingenieure - BFI vertritt die gemeinsamen Interessen der deutschen Beratenden Ingenieure und Freiberuflichen Ingenieure und repräsentiert mit über 2.000 vertretenen Beratenden und Freiberuflichen Ingenieuren führende Büros des deutschen Ingenieurberatungswesens.

Unsere Forderungen sind:

  • Die Vereinheitlichung der deutschen Landesbauordnungen
    Sechzehn deutsche Landesbauordnungen erschweren für den Ingenieur das grenzüberschreitende Planen von Bundesland zu Bundesland. Die deutschen Landesbauordnungen müssen endlich vereinheitlicht werden, denn dann kann schneller gebaut werden, können Baukosten und Bauschäden vermieden werden und die Verbraucherfreundlichkeit nimmt zu.
  • Die Sicherstellung auskömmlicher Honorare für Ingenieurleistungen
  • Den Schutz des Freiberuflers vor berufsfremden Kapitalgesellschaften
  • Die Unterbindung von Scheinprivatisierung
    Angestellte des Staates bei öffentlichen Behörden, z.B. bei Bauämtern, treten immer häufiger in Konkurrenz zu privaten Planungsbüros und zu freiberuflichen Ingenieuren; Baubehörden lagern Tätigkeiten in eigene GmbHs aus. Dies ist eine Verzerrung unseres wirtschaftlichen Systems! Die Scheinprivatisierung von vormals öffentlichen Planungsbüros und planerische Nebentätigkeiten von öffentlich Bediensteten müssen rigoros unterbunden werden.
  • Den Schutz der Bezeichnung „Sachverständiger"
    Da die Berufsbezeichnung Sachverständiger nicht geschützt ist, kann sich jeder, auch ohne ausreichende Qualifikation, „Sachverständiger" nennen. Der Bauherr kann durch solche „Experten" schwer geschädigt werden.
  • Die Einführung eines Bundeszentralregisters

- für Beratende Ingenieure
Bisher führen die Ingenieurkammern in jedem Bundesland eine eigene Liste der Beratenden Ingenieure nach Fachgruppen und Hauptwohnsitz bzw. Hauptniederlassung. Will ein Beratender Ingenieur in verschiedenen Bundesländern tätig werden, benötigt er eine Mehrfachmitgliedschaft in mehreren Länderkammern.
Unser Ziel ist die Einführung eines Bundeszentralregister der Beratenden Ingenieure, in dem alle Beratenden Ingenieure von Deutschland eingetragen werden. Dadurch ist die Berufsbezeichnung "Beratender Ingenieur" geschützt und das Mitglied hat alle Berufspflichten und Berufsrechte. Mehrfachmitgliedschaften in mehreren Ingenieurkammern fallen nicht mehr an!

- für Bauvorlageberechtigten
Bisher geben unterschiedliche landesrechtliche Regelungen vor, welcher Personenkreis als kompetent erachtet wird, für den Auftraggeber eine Baugenehmigung in Übereinstimmung mit den Vorschriften zu beantragen. Wir fordern die Einführung eines Bundeszentralregister der Bauvorlageberechtigten. Wer dort eingetragen ist, hat automatisch das Bauvorlagerecht im gesamten Bundesgebiet.

- für Sachverständige nach Fachrichtungen
Unsere Forderung ist die Einführung eines Sachverständigenregisters. Auftraggeber haben dann einen schnellen Zugriff auf die Daten und erhalten zuverlässige Informationen über geeignete und räumlich nahe Sachverständige

  • Eine Bundesingenieurversorgung für alle Ingenieure
    Nur ein Teil der deutschen Ingenieure kann bisher Mitglied einer Ingenieurversorgung werden. Wir sind der Ansicht, dass alle deutschen Ingenieure, gleich welcher Fakultät und unabhänigig von einer Kammermitgliedschaft die Möglichkeit haben sollen, Mitglied einer bundesweiten Ingenieurversorgung mit eigener Vertreterversammlung als Ersatz für die gesetzliche Rentenversicherung werden zu können.